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KAO Originaltext mit laufenden Ergänzungen
January 2nd, 2012
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    January 2nd, 2012

Ein Verzicht auf die Einspruchsfrist ist möglich. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Arbeits- rechtlichen Kommission oder des Schlichtungsausschusses nach dem ARRG gilt das bisherige Recht.