Teil D: BeispielsfälleApril 11th, 2007
FiledApril 11th, 2007Der Kläger ist Arbeitnehmer der Beklagten und hat während der Arbeitszeit für seine Gewerkschaft geworben. Er erhält daraufhin eine Abmahnung, in der es nach Schilderung des Vorfalles heißt: „Aus diesem Grunde sprechen wir Ihnen hiermit eine Abmahnung aus. Wir machen darauf aufmerksam, dass weitere Vorkommnisse der vor beschriebenen Art Konsequenzen für das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis haben werden.“ Der Kläger beantragte daraufhin, die Beklagte zu verurteilen, diese Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen.