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Allgemeine Einkaufsbedingungen Nicht-Produktivmaterial
Allgemeine Einkaufsbedingungen • May 20th, 2014

Zur ausschließlichen Verwendung in Geschäftsbeziehungen der HORSCH Maschinen GmbH, Horsch Industrietechnik GmbH, Horsch-Leeb Application Systems GmbH und der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Unternehmen, juristischen Personen und des öffentlichen Rechts („Lieferanten“), über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen. Insbesondere sind dies Maschinen und Anlagen, IT-Materialien, Katalogware, Dienstleistungen und alle weiteren Nicht- Produktionsmaterialien, sowie die dazugehörige Dokumentation und dem Source- und Objectcode etwaiger Software („Waren“). HORSCH und Lieferant werden im Folgenden gemeinsam als „Vertragspartner“ bezeichnet. Bau und Baudienstleistungen unterfallen ebenso den nachfolgenden Bedingungen, sofern die Vertragspartner nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbaren. Sollten weitere Firmen zur Firmengruppe Horsch dazukommen, so gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen auch für diese Firmen.