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October 26th, 2020
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    October 26th, 2020

Das Aktienkapital kann durch Ausgabe von höchstens 360'000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 36'000 erhöht werden, durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche in Verbindung mit Anleihens- oder ähnlichen Obligationen der Gesellschaft oder einer ihrer Konzern- gesellschaften eingeräumt werden, und/oder durch Ausübung von Optionsrechten, welche den Aktionären eingeräumt werden. Bei der Ausgabe von Anleihens- oder ähnlichen Obligationen, mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, ist das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandel- und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzule- gen.