Sondervereinbarung nach § 7 in Verbindung mitSondervereinbarung Über Grundstücksanschluss • September 27th, 2018
Contract Type FiledSeptember 27th, 2018Das o.g. Grundstück ist durch einen öffentlichen Schmutzwasserkanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ismaning besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (=zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: