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Sondervereinbarung nach § 7 in Verbindung mit
September 27th, 2018
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    September 27th, 2018

Das o.g. Grundstück ist durch einen öffentlichen Schmutzwasserkanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde Ismaning besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen Grundstücksanschluss. Für einen weiteren Grundstücksanschluss (=zweiter Anschluss) wird daher folgende Vereinbarung getroffen: