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Verwaltungsvereinbarung zur Abrechnung notärztlicher Leistungen im Freistaat Sachsen vom 1. Oktober 2014
July 14th, 2021
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    July 14th, 2021

Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Abrechnung der im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes im Freistaat Sachsen erbrachten notärztlichen Leistungen, bei der die Ge- setzliche Krankenversicherung (GKV) Kostenträger ist. Der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) wird die Aufgabe der Abrechnung übertragen. Dabei übernimmt sie von den Leistungserbringern alle prozessrelevanten Daten des Leistungsfalles grundsätzlich elektro- nisch, bearbeitet den Leistungsfall und leitet die Prozess- und Abrechnungsdaten an die Kos- tenträger zur Finanzierung weiter und erstellt auf Anforderungen Statistiken über die Leistungs- fälle. Die KVS realisiert die Vergütung der notärztlichen Leistungen an die Notärzte, die dienst- beauftragten Krankenhäuser bzw. Dritte, im Nachfolgenden notärztliche Leistungserbringer ge- nannt.