VereinbarungSanktionenvereinbarung • May 5th, 2020
Contract Type FiledMay 5th, 20201Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Erkra n- kungen vom 17.07.2017 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (Vertragsparteien) erstmals damit beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung die Vereinbarung über die Höhe und Ausgestaltung von Sankti- onen bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu vereinbaren. 2Infolge der Weiterent- wicklung der Pflegepersonaluntergrenzen wurden die Vertragsparteien mit Inkrafttreten des Ge- setzes für bessere und unabhängige Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 beauftragt, die „Vereinbarung gemäß § 137i Abs. 1 S. 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Abs. 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung)“ vom 26.03.2019 fortzuschreiben. 3In Ergänzung zu der „Verordnung zur Festlegung von Pflegeperso- naluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (Pflegepersonalun