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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Quad-Station Westlausitz
Mietvertrag • August 21st, 2012

ALLGEMEINES: Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die auf dem Mietvertrag angeführten und die folgenden Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, besondere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind vom Vermieter und Mieter gemeinschaftlich zu unterzeichnen. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, dass er das Quad/ATV in einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechend dem Übergabe-Protokoll übernommen hat. Das Fahrzeug ist in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, ansonsten wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 25.- € fällig. Der Mieter erklärt, dass er sich vom vollen Tank überzeugt hat. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls wird eine Pauschale von 2,50 €/Liter erhoben. Der Mieter verpflichtet sich, alle 150 km den Ölstand zu kontrollieren und gegebenenfalls Öl aufzufüllen. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und bei grober Fahrlässigkeit erlischt jeder Versicherungsschutz.