Allgemeine GeschäftsbedingungenNovember 15th, 2017FiledNovember 15th, 2017Werden Bauleistungen erbracht, auf die Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so kann ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.
Werden Bauleistungen erbracht, auf die Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so kann ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden.