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Besondere Bedingungen
July 29th, 2019
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    July 29th, 2019

In teilweiser Abänderung und Erweiterungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 2016, im Folgenden VHB MiBB-Tarif genannt) gelten die folgenden Klauseln als vereinbart: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Luftfahrzeuge Nutzwärmeschäden 1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 2 VHB leistet der MiBB-Tarif Entschädigung für Brandschäden, die an ver-sicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird. 2. Wir entschädigen je Versicherungsfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Rauch-, Ruß- und Verpuffungsschäden 1. In Erweiterung zu § 2 Nr. 1 VHB leistet der Tarif Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Rauch, Ruß oder Verpuffung zerstört oder beschädigt werden. 2. Als Rauch- und Rußschäden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung