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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR M2M-MOBILFUNKDIENSTLEISTUNGEN („AGB M2M“)
Allgemeine Geschäftsbedingungen Für M2m-Mobilfunkdienstleistungen • March 7th, 2022

Machine-to-Machine-Kommunikationsdienste oder auch M2M sind „M2M-Übertragungsdienste“, bei denen der Anbieter auf technischer Ebene sicherstellt, dass diese ausschließlich für Dienste verwendet werden können, bei denen eine automatische Übermittlung von Daten und Informationen zwischen Geräten oder Software- Anwendungen ohne oder nur mit geringfügiger menschlicher Beteiligung stattfindet. Anwendungsfall ist automatische Kommunikation zwischen unterschiedlichsten technischen Endgeräten (z.B. Fahrzeugen, Containern, Alarmsystemen oder Stromzählern) untereinander oder mit einer zentralen Leitstelle unter Nutzung des Mobilfunknetzes. Durch das Zusammenschalten dieser „Maschinen“ über das Mobilfunknetz können einzelne Module oder aber ganze Systeme weltweit miteinander kommunizieren - und damit auch gemonitort, gesteuert und serviciert werden.