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HEIMVERTRAG
November 19th, 2018
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    November 19th, 2018

Dieser Vertrag richtet sich nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Die Anforderungen des für Schleswig-Holstein geltenden Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) werden dabei berücksichtigt. Wenn einzelne Regelungen des Vertrages nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen sollten, gilt im Zweifel das Gesetz und der Bewohner kann u. U. ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen.