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Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe allgemein
June 17th, 2020
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    June 17th, 2020

Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Diese bestehen insbesondere in einem Vorgespräch, Beratung, Schwangerenvorsorge, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung, Beratung bei Stillproblemen bis zum Ende der Stillzeit sowie Fragen zu Ernährungsproblemen des Kindes bis zum 9. Monat nach Geburt. Wahlleistungen aller Art (z.B. Rufbereitschaft, Akupunktur, zusätzliche Wegegelder) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.