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April 17th, 2024
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VERTRAGSANLAGEN NETZANSCHLUSSVERTRAG Renergiewerke Adelzhausen GmbH Allgemein 1. Vertragsgegenstand / Geltung der AVBFernwärmeV / Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen und TAB Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der oben genannten Anschlussstelle an das Fernwärmenetz des FVU nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.07.2022 (BGBl. I S. 1134) (AVBFernwärmeV) sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des FVU. Ergänzend zur AVBFernwärmeV sind die Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen des FVU zur AVBFernwärmeV für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und für die Fernwärmeversorgung wesentliche Vertragsbestandteile dieses Netzanschlussvertrages. 2. Versorgung mit Fernwärme Die Versorgung mit Fernwärme erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. In Zweifelsfällen gelten die Regelungen des Fernwärmeversorgungsvertrages vo