Common Contracts

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GÜLTIG FÜR VERTRAGSABSCHLÜSSE SEIT DEM 20.07.2020
January 6th, 2021
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    January 6th, 2021

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vor- schriken der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstal- ter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriken der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.