Common Contracts

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Die BayernLabo ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgenden Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren.
Compliance Agreement • July 26th, 2019

Der Vertragspartner hat der BayernLabo gemäß § 11 Abs. 6 Geldwäschegesetz die zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Ferner besteht die Pflicht zur Offenlegung, ob die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten begründet, fortgesetzt oder durchgeführt wird.