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Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO
August 26th, 2021
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    August 26th, 2021

Diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (nachfolgend auch „Vereinbarung“) konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der hierin sowie im Agenturvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit der beauftragten Datenverarbeitung in Zusammenhang stehen und bei denen arvatis („Auftragnehmer“), dessen Mitarbeiter oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte personenbezogenen Daten des Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen oder sonst auf personenbezogene Daten des Auftraggebers zugreifen können. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung vorrangig vor allen sonstigen Vereinbarungen.