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Schweizer Rahmenvertrag für Repo-Geschäfte (Bilaterale Version)
Schweizer Rahmenvertrag Für Repo-Geschäfte • March 23rd, 2011

Dieser Rahmenvertrag („Vertrag“) regelt zusammen mit dem Anhang Repo-Geschäfte („Repurchase Agreements“, „Repos“). Bei Repo-Geschäften verkauft der Geldnehmer ihm gehörende Wertpapiere oder Wertrechte („Effekten“) an den Geldgeber mit der gleichzeiti- gen Vereinbarung, Effekten gleicher Gattung und Menge in einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Für die Dauer des Geschäftes wird von den Vertragsparteien ein Repo-Zins bezahlt. Die Repo-Geschäfte („Einzelabschlüsse“) bilden zusammen mit diesem Vertrag ein einheitliches Vertragsverhältnis. Die daraus fliessenden Rechte und Verpflichtungen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden.