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October 30th, 2013
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„Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizität“ (AVBEltV). Auch mit Sonderkunden wurde oft die AVBEltV als Vertragsgrundlage vereinbart oder entsprechende Regelungen getroffen. Die AVBEltV wurde mit Wirkung zum 08. November 2006 durch die „Verordnung über Allge- meine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung“ (NAV) vom 29. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Seiten 2477 ff) abgelöst. Diese regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Forchheim GmbH (nachfolgend Netzbetreiber genannt) jedermann an ihr Niederspannungs- netz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Die NAV ist Bestandteil der Rechtsverhält- nisse über den Netzanschluss (Netzanschlussvertrag) und die An- schlussnutzung (Anschlussnutzungsvertrag) in Niederspannung.