Artikel I. Allgemeine BestimmungenJanuary 5th, 2017
FiledJanuary 5th, 2017Soweit der Auftraggeber Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Garantie gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht und diese dem Reparaturauftrag zugrunde liegen sollen, hat dies der Auftraggeber bei Auftragserteilung deutlich kenntlich zu machen und den Auftragnehmer hierauf hinzuweisen. Ein Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüchen ist hiermit jedoch nicht verbunden. Der Auftraggeber hat hierzu den Auftragnehmer vor Auftragserteilung das Bestehen eines Kaufvertrages und/oder Garantievertrages auf Verlangen nachzuweisen,