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Vereinbarungen zum VL-Sparen
August 17th, 2021
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    August 17th, 2021

Das VL-Sparen Konto dient der Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, die für den Kontoinhaber vom Arbeitgeber überwiesen werden. Vermögenswirksame Leistungen können bis zu einem Gesamt- betrag von monatlich 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro betragen. Liegen die tariflichen vermögenswirksamen Leistungen unter 40 Euro bzw. jährlich 480 Euro, kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber beauftragen, den Differenzbetrag von seinem Lohn/Gehalt einzubehalten und zusam- men mit der tariflichen Leistung zu überweisen. Endet das Arbeitsver- hältnis während der Laufzeit des VL-Sparen Kontos, kann der Sparer bis zum Ende der 6-jährigen Sparzeit auch eigene Einzahlungen vornehmen. Rückwirkende Einzahlungen durch den Arbeitgeber oder den Kunden sind nur für das laufende Kalenderjahr möglich soweit der jährliche Ansparbetrag von insgesamt 480 Euro damit nicht überschritten wird. Die Anlage der Beträge erfolgt auf dem VL-Sparen Konto gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 5. VermBG. Die auf