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Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115b SGB V
December 14th, 2021
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    December 14th, 2021

Gemäß § 21 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V haben die Vertragspartner die Umsetzung erforderlicher Anpassungen der Prozedurenklassifikation (OPS) im Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe vorzunehmen. Der Katalog wurde auf den neuen OPS Version 2022 über- geleitet und tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Grundlage waren die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellten Überleitungen des OPS 2021 auf den OPS 2022. Sofern ein OPS-Kode aus dem Katalog nach § 115b Abs. 1 SGB V auf mehrere OPS-Kodes übergeleitet wurde, erfolgte die Aufnahme derjeni- gen OPS-Kodes, die nach Prüfung hinsichtlich ambulanter Durchführbarkeit und der sich aus dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) ergebenden Vorgaben sinn- voll erschienen. Neben der reinen Überleitung erfolgten zudem erforderliche Anpas- sungen an den EBM.