zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge- Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 73c SGB VFebruary 24th, 2016
FiledFebruary 24th, 2016Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Änderungen bezüglich des am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen und zuletzt mit der 1. Änderungsvereinbarung mit Wirkung ab 1. April 2013 geänderten Vertrages über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge- Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V i.V.m.