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Beitragsordnung
January 6th, 2020
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    January 6th, 2020

Gemäß § 6 Ziffer 4 der Satzung haben Mitglieder nachfolgenden Beitrag zu entrichten, der sich in einen Beitragsanteil für die allgemeine Verbandsarbeit, einen Umlageanteil für individuell erbrachte Leistungen (zzgl. der jeweils gültigen MwSt. von zurzeit 19 %), einen Umlageanteil für die Verbandszeitung (zzgl. der jeweils gültigen MwSt. von zurzeit 7 %), sowie einem Umlageanteil Qualifizierter Rechtsschutz aufteilt.