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über die Durchführung von aktiven Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten
September 16th, 2020
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    September 16th, 2020

Die Durchführung von Schutzimpfungen und die Versorgung mit Impfstoffen für Schutzimpfun- gen erfolgt im Freistaat Sachsen durch die Vertragsärzte* grundsätzlich als Sprechstundenbe- darf. Gemeinsames Anliegen der Vertragspartner ist es, den Impfschutz der Bevölkerung gegen übertragbare Krankheiten im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu sichern, die Durch- immunisierungsraten sinnvoll zu erhöhen und durch die getroffenen Regelungen auf eine rechtssichere und praktikable Umsetzung dieser Vereinbarung hinzuwirken.