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HEILMITTELVEREINBARUNG
January 30th, 2023
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    January 30th, 2023

Gemeinsames Ziel der Vertragspartner dieser Vereinbarung ist es, auf eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und zugleich wirtschaftliche Heilmittelversorgung hinzuwirken, die sich an der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen orientiert. Die Vertragspartner vereinbaren ein Ausgabevolumen für Heilmittel für das Jahr 2023. Sie legen in gemeinsamer Verantwortung konkrete Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsziele für das Jahr 2023 fest. Das Ziel besteht darin, im Jahr 2023 durch gemeinsames Handeln das vereinbarte Ausgabenvolumen für Heilmittel einzuhalten.