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Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Die AVB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Vinzenz Klinik (nachfolgend „Reha-Klinik“) in 73342 Bad Ditzenbach und den Patienten sowie deren Begleitpersonen, die zusammen mit einem Patienten aufgenommen werden, ohne selbst behandelt zu werden, bei stationären und teilstationären Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation einschließ- lich Anschlußheilbehandlung (AHB) soweit eine stationäre, teilstationäre Rehabilitationsbehandlung und AHB, aber keine Krankenhausbehandlung, erforderlich ist, gem. dem Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V, bei Rehabilitationsleistungen nach dem SGB VI (Rentenversicherung) sowie dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Darüber hinaus gelten die AVB für ambulante Rehabilitationsleistungen gem. dem Versorgungsvertrag nach § 111c SGB V, dem SGB VI sowie dem SGB IX gelten die nachfolgenden Bestimmungen entsprechend.