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Vereinbarung über die Durchführung von Unterbrechungen sowie Wiederaufnahmen der Anschlussnutzung für
Vereinbarung Über Die Durchführung Von Unterbrechungen Sowie Wiederaufnahmen Der Anschlussnutzung Für • April 13th, 2021

Der Netzbetreiber betreibt ein Strom- und Gasverteilungsnetz und stellt dieses auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (EnWG), der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) / Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) / Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 sowie auf Basis des zwischen dem Netzbetreiber und Lieferanten abgeschlossenen Lieferantenrahmenvertrages für die Energiearten Elektrizität und/oder Gas dem Lieferanten diskriminierungsfrei zur Verfügung. Der Lieferant nutzt dieses Strom- bzw. Gasverteilungsnetz zur Belieferung eigener letztverbrauchender Kunden mit Elektrizität bzw. Gas. Dies betrifft auch Kunden des Lieferanten, die nicht dem Anwendungsbereich der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (StromGVV / GasGVV) bzw. Niederspannungs- und Niederdruckanschlussverordnung vom 1. November 2006 (NAV / NDAV) unterfallen, namentlich auch Kunden, welche an der Mittelspannungs-, Umspann