Common Contracts

1 similar null contracts

VEREINBARUNG
November 16th, 2021
  • Filed
    November 16th, 2021

Der Wohnsitz-/Hauseigentümer / die Wohnsitz-/Hauseigentümerin und der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin sind damit einverstanden, dass der Netzbetreiber auf seinem/ ihrem Grundstück sowie an und in den darauf befindlichen Gebäuden alle Vorrichtungen anbringt, die erforderlich sind, um Zugänge zu seinem öffentlichen Telekommunikationsnetz auf dem betreffenden oder einem benachbarten Grundstück und in den darauf befindlichen Gebäuden einzurichten, zu prüfen und instand zu halten. Dieses Recht erstreckt sich auch auf vorinstallierte Hausverkabelungen. Die Inanspruchnahme des Grundstücks durch Vorrichtungen darf nur zu einer notwendigen und zumutbaren Belastung führen. Der Netzbetreiber verpflichtet sich, unbeschadet bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche, das Grundstück des Eigentümers / der Eigentümerin und die darauf befindlichen Gebäude wieder