Haftungsausschluss-VereinbarungMay 4th, 2021
FiledMay 4th, 2021und deren Einrichtungen zur entgeltlichen Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume, Einrichtungen und Geräte sowie die dazuge- hörigen Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor der Benutzung durch seine Beauftrag- ten zu prüfen. Er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Der Nutzer übernimmt die der Gemeinde Nohfelden als Eigen- tümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht.