zwischen KäuferKaufvertrag • June 16th, 2011
Contract Type FiledJune 16th, 2011Der Verkäufer erklärt, dass das genannte Musikinstrument/Musikequipment alleiniges Eigentum frei von Rechten Dritter ist und nicht als gestohlen gemeldet ist oder wird. Er sichert die volle Funktionstüchtigkeit zu, wie sie für dieses Objekt bei bestimmungsgemäßen Gebrauch üblich ist. Funktionseinschränkungen, insbesondere Schäden, sind oben bei Besonderheiten aufzuführen. Diesbezüglich mündliche Erklärungen bzw. Absprachen sind kein Teil dieses Kaufvertrages.