KUNDENINFORMATION NACH ARTIKEL 3 VVGJuly 27th, 2020
FiledJuly 27th, 2020ÖKK Versicherungen AG hat mit der Einsiedler Krankenkasse (nachfolgende «vermittelnde Kasse» genannt) einen Kollekti- vvertrag abgeschlossen. ÖKK ist Risikoträger und verkehrt mit der Aufsichtsbehörde. Die vermittelnde Kasse ist Versiche- rungsnehmer (VN) und im Bereich der vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukte Vermittlerin und ist verantwortlich für den Abschluss und die Abwicklung der Versicherungsverträge in umfassender Weise.
KUNDENINFORMATION NACH ARTIKEL 3 VVGJanuary 28th, 2019
FiledJanuary 28th, 2019ÖKK Versicherungen AG hat mit der Kranken- und Unfallkasse Einsiedeln (nachfolgende «vermittelnde Kasse» genannt) einen Kollektivvertrag abgeschlossen. ÖKK ist Risikoträger und verkehrt mit der Aufsichtsbehörde. Die vermittelnde Kasse ist Versicherungsnehmer (VN) und im Bereich der vertragsgegenständlichen Versicherungsprodukte Vermittlerin und ist ver- antwortlich für den Abschluss und die Abwicklung der Versicherungsverträge in umfassender Weise.