VERTRAGFebruary 19th, 2008
FiledFebruary 19th, 2008unter Beachtung des Übereinkommens des Europarats vom 28. Jänner 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, des Zusatzprotokolls vom 23. Mai 2001 hiezu sowie der Empfehlung Nr. R (87) 15 des Ministerkomitees des Europarats vom 17. September 1987 zur Regelung der Benutzung personenbezogener Daten durch die Polizei, und zwar auch insoweit als die Daten nicht automatisiert verarbeitet werden,
VERTRAGFebruary 19th, 2008
FiledFebruary 19th, 2008unter Beachtung des Übereinkommens des Europarats vom 28. Jänner 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, des Zusatzprotokolls vom 23. Mai 2001 hiezu sowie der Empfehlung Nr. R (87) 15 des Ministerkomitees des Europarats vom 17. September 1987 zur Regelung der Benutzung personenbezogener Daten durch die Polizei, und zwar auch insoweit als die Daten nicht automatisiert verarbeitet werden,