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Rahmenvereinbarung
October 3rd, 2014
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    October 3rd, 2014

Diese Rahmenvereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung durch die oben angeführten Vertragspartner in Kraft und gilt für alle Versicherungsverträge in der Sparte Rechtsschutz Kundensegment „Firma/Flexline“, für metallbe. Und verarbeitende Betriebe, welche ab diesem Tag bei der Zürich Versicherungs-AG unter Hinweis der Rahmenvereinbarung >>VMM1<< abgeschlossen werden. Dieser Rahmenvereinbarung ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen der VMK für diesen Bereich