Der LandratVerordnung Über Die Beförderungsbedingungen Und Beförderungsentgelte Für Den Verkehr Mit Taxen Im Burgenlandkreis • October 20th, 2014
Contract Type FiledOctober 20th, 2014Das Pflichtfahrgebiet wird für alle zugelassenen Taxiunternehmen in vier Bereitstellungsbezirke im Sinne des § 47 Abs. 2 PBefG laut beigefügter Anlage eingeteilt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.