Der LandratOctober 20th, 2014
FiledOctober 20th, 2014Das Pflichtfahrgebiet wird für alle zugelassenen Taxiunternehmen in vier Bereitstellungsbezirke im Sinne des § 47 Abs. 2 PBefG laut beigefügter Anlage eingeteilt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Verordnung.