Öffentlich-rechtliche VereinbarungJune 3rd, 2019
FiledJune 3rd, 2019Mit dem Ziel, in Anbetracht gestiegener Anforderungen die Aufgaben des Gutachteraus- schusses im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen, schließen die Stadt Lichtenau und die Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim sowie die Große Kreisstadt Bühl folgende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung ab und regeln die Zuständigkeiten im Bereich des Gutachterausschusswesens durch die Übertragung der Aufgaben nach § 192 ff. Baugesetzbuch (BauGB) auf die Große Kreisstadt Bühl, die mit der Rechtwirksamkeit dieser Vereinbarung einen gemeinsamen Gutachterausschuss einrichtet.