AbwendungsvereinbarungApril 12th, 2022
FiledApril 12th, 2022Wir haben Ihre Kreditwürdigkeit intern geprüft (§ 505a BGB) und bieten Ihnen daher zur Abwendung der Unterbrechung Ihrer Versorgung den Abschluss der nachfolgenden Abwendungsvereinbarung gem. §19 Abs. 5 Strom-/Gas-Grundversorgungsverordnung an.