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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Mustervertrag
April 23rd, 2007
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    April 23rd, 2007

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist in den §§ 709 ff. BGB geregelt. Die gesetzlichen Regelungen stel- len aber nur ein Grundgerüst dar, das an Ihre Situation angepasst und entsprechend ergänzt werden muss. Dies geschieht i. d. R. im Gesellschaftsvertrag, der schriftlich geschlossen werden sollte.