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October 16th, 2018
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    October 16th, 2018

Wir begrüßen sowohl als Auftragnehmer des Bauherrn, als auch als Nachunternehmer und als Auftraggeber von Nachunternehmern, dass der Gesetzgeber insbesondere die nach- trägliche Änderung einer vereinbarten Vertragsleistung sowie deren Vergütung und Durch- setzung im (vereinfacht zugänglichen) einstweiligen Rechtsschutz regelt.