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Patienteninformation zur Teilnahme und zum Datenschutz
April 23rd, 2021
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    April 23rd, 2021

Die HEK-Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat einen Vertrag zur Durchführung der „Besonderen Versorgung“ nach § 140a SGB V mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über die Durchführung der Hautkrebsvorsorge geschlossen. Bei teilnehmenden Patienten, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einwilligung des Erziehungsberechtigten erforderlich.