Common Contracts

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Nachtrag 1 per 1. Januar 2023 zum Anhang des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 2022 für Mitarbeite im Monatslohn und zum Anhang des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 2022 für Angestellte im Stundenlohn
November 28th, 2022
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    November 28th, 2022

Mit Wirksamkeit per 1. Januar 2023 beschliessen die Vertragsparteien gemäss Art. 28 des GAV die Anpassung der Löhne gemäss nachstehenden Schemen. Der Besitzstand bleibt in jedem Fall gewährt.