Nachtrag 1 per 1. Januar 2023 zum Anhang des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 2022 für Mitarbeite im Monatslohn und zum Anhang des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) 2022 für Angestellte im StundenlohnNachtrag Zum Gesamtarbeitsvertrag (Gav) • November 28th, 2022
Contract Type FiledNovember 28th, 2022Mit Wirksamkeit per 1. Januar 2023 beschliessen die Vertragsparteien gemäss Art. 28 des GAV die Anpassung der Löhne gemäss nachstehenden Schemen. Der Besitzstand bleibt in jedem Fall gewährt.