Vereinbarung überOctober 10th, 2011
FiledOctober 10th, 2011vertreten durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz als Kostenträger für die nicht krankenversicherten Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz