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Haftungsinformation des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGB
April 12th, 2012
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    April 12th, 2012

Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands gelten dieselben Haftungsgrundsätze. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.