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Merkblatt über die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes
November 28th, 2017
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    November 28th, 2017

Der Bund (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) und die oder der Freiwillige schließen vor Beginn des Bundesfreiwilligendienstes auf gemeinsamen Vorschlag der oder des Freiwilligen und einer für den Bundesfreiwilligendienst anerkannten Einsatzstelle eine schriftliche Vereinbarung ab. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz - BFDG - als auch aus individuellen Vereinbarungen.