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Auftraggeber / Anspruchsteller:
March 2nd, 2023
  • Filed
    March 2nd, 2023

Hiermit beauftrage ich die RAYHLE+VALENTIN GmbH zum Zwecke der Beweissicherung sowie der Feststellung und Begutachtung des mir entstandenen Schadens mit der Erstellung eines Schadengutachtens. Die Grundvergütung für das Schadengutachten wird nach dem Gegenstandswert bemessen. Der Gegenstandswert bemisst sich im Reparaturfall anhand der Reparaturkosten (netto) zzgl. der Wertminderung, im Totalschadenfall am Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges (brutto). Die Grundlage für die Bemessung der Grundvergütung und der zusätzlich anfallenden Nebenkosten bilden bei Fahrzeugen, die mittels digitaler Datensätze kalkuliert werden können, die folgend abgedruckten Honorar- und Nebenkostentabelle. Bei Fahrzeugen, die nicht oder nur teilweise mit den vorhandenen Datensätzen kalkuliert werden können, wird je nach Aufwand ein Aufschlag erhoben.