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Vereinbarung
April 15th, 2019
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    April 15th, 2019

Der gesetzgeberische Auftrag zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung richtet sich gemäß § 106d Abs. 1 SGB V an die Kassenärztliche Vereinigung und an die Krankenkassen. Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dazu nach § 106d Abs. 6 SGB V Richtlinien erlassen (Abrechnungsprüfungs-Richtlinien).