VereinbarungApril 15th, 2019
FiledApril 15th, 2019Der gesetzgeberische Auftrag zur Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung richtet sich gemäß § 106d Abs. 1 SGB V an die Kassenärztliche Vereinigung und an die Krankenkassen. Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben dazu nach § 106d Abs. 6 SGB V Richtlinien erlassen (Abrechnungsprüfungs-Richtlinien).