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Verkaufs- und Lieferbedingungen
April 11th, 2022
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    April 11th, 2022

bekannt waren und die nicht in dessen Einflussbereich liegen, wie z. B. Streik, Aussperrung, unverschuldete Betriebsstörungen, auch bei Lieferanten des Lieferers (z. B. Werkzeugbruch), Lieferblockaden, Betriebsstilllegungen, Versagung der Im- bzw. Exportlizenz, sonstige hoheitliche Eingriffe sowie darüber hinausgehende Umstände, die als Höhere Gewalt anzusehen sind. Der Lieferer übernimmt also nicht das Beschaffungsrisiko. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer sobald als möglich mit. 3.3 Können durch Einwirkung von höherer Gewalt, zum Beispiel Krieg oder Unruhen, Streik oder Aussperrung, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien oder Quarantäne, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände vertragliche Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder sonst nicht vertragsgemäß erfüllt werden, ist die jeweilige Partei im Umfang der Einwirkung von der Einhaltung dieser Verpflichtungen befreit bzw. berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angem