Common Contracts

1 similar null contracts

Textgegenüberstellung
April 6th, 2021
  • Filed
    April 6th, 2021

Geltende Fassung Vorgeschlagene Fassung Artikel 1 Bundesgesetz über die Gewährleistung bei Verbraucherverträgen über Waren oder digitale Leistungen (Verbrauchergewährleistungsgesetz – VGG) 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich § 1. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für zwischen Unternehmern und Verbrauchern (§ 1 KSchG) geschlossene Verträge 1. über den Kauf von Waren – das sind bewegliche körperliche Gegenstände – einschließlich solcher, die noch herzustellen sind, sowie 2. über die Bereitstellung digitaler Leistungen a) gegen eine Zahlung oder b) gegen die Hingabe von personenbezogenen Daten des Verbrauchers, es sei denn, der Unternehmer verarbeitet diese ausschließlich zur Bereitstellung der digitalen Leistungen oder zur Erfüllung von rechtlichen Anforderungen. (2) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für Verträge über 1. den Kauf lebender Tiere, 2. Dienstleistungen, die keine digitalen Dienstleistungen sind, auch wenn der Unternehmer digitale Formen oder Mittel einsetzt, u