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Manteltarifvertrag Zeitarbeit
June 11th, 2003
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    June 11th, 2003

§§ Tariftext 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt 1.1 räumlich:für die Bundesrepublik Deutschland; 1.2 fachlich:für die tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal- Dienstleistungen e. V.(einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe) 1.3 persönlich:für die Arbeitnehmer (Mitarbeiter), die von dem Zeitarbeitunternehmen (Arbeitgeber) einem Entleiher (Kundenbetrieb) im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) überlassen werden und Mitglied einer der vertragsschließenden Gewerkschaften sind.Einzelvertraglich können von den Regelungen dieses Tarifvertrages abweichende Vereinbarungen getroffen werden mit Mitarbeitern, die als außertarifliche Angestellte beschäftigt sind, wenn ihr Jahresverdienst den tariflichen Jahresverdienst der höchsten tariflichen Entgeltgruppe übersteigt. Die in diesem Tarifvertrag verwandten männlichen Bezeichnungen dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und gelten für beide Geschlechter. 2 Dauer der Arbeit