MERKBLATT | Flüchtlingsvertrag UkraineFlüchtlingsvertrag • January 28th, 2021
Contract Type FiledJanuary 28th, 2021Für die medizinische Erstversorgung der Geflüchteten aus der Ukraine sowie zum Ausschluss von übertrag- baren Krankheiten wurde ein eigenständiger und landeseinheitlicher Vertrag mit dem Land NRW und der KV Westfalen-Lippe abgestimmt. Der Vertrag regelt eine zusätzliche medizinische Versorgung zum Asylbewer- berleistungsgesetz (AsylbLG), die vom Land NRW finanziert wird. D.h. sofern ein kurativer Behandlungsbe- darf besteht, können weiterhin Leistungen nach dem AsylbLG gegenüber dem entsprechenden Kostenträger abgerechnet werden (weitere Infos siehe unten).